Widerrufsrecht

§1 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen. Grundsätzlich steht dem Kunden, soweit dieser Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, im Fernabsatzgeschäft nach § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht ist aber nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB ausgeschlossen, wenn ein Vertrag zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, abgeschlossen wird.

Da das Fleisch frisch und gekühlt geliefert wird und im Kühlschrank nur wenige Tage haltbar ist und somit (relativ) schnell verdirbt, besteht KEIN WIDERRUFSRECHT.

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